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WHITEPAPER TECHNIK | Montagewände und Bauplatten




Im Trockenbau werden industriell vorgefertigte Bauteile und Baustoffe auf der Baustelle zu einem Bauelement zusammengefügt. Das Haupteinsatzgebiet von Montagewänden sind Hotel-, Gewerbe-, Kultur-, Verwaltungs- und Bürobauten, doch finden sie auch im Wohnungsbau zunehmend Verwendung. Meist werden Gipsplatten nach DIN EN 520 für Montagewände verwendet. Doch ist die nationale Norm DIN 181800 weiterhin gültig.

Whitepaper Technik - Montagewände und Bauplatten

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Erfahren Sie mehr über den Inhalt:


Montagewände

Bauelemente

Brand- und Schallschutz

Nachweis Brandschutz


Bauplatten aus Gips
Gipsplatten nach DIN EN 520

Plattentypen
Feuchträume

Gipsplatten für besondere Anwendungen

Gipsplatten mit Vliesarmierung

Gipsfaserplatten

Andere Bauplatten

Zementbauplatten

Kalziumsilikatplatten

Mehr über das Whitepaper Technik | Montagewände und Bauplatten

 

Montagewände

 

Im Trockenbau werden industriell vorgefertigte Bauteile und Baustoffe auf der Baustelle zu einem Bauelement zusammengefügt. Meist handelt es sich dabei um sogenannte Montagewände. Das Haupteinsatzgebiet von Montagewänden sind Hotel-, Gewerbe-, Kultur-, Verwaltungs- und Bürobauten, doch finden sie auch im Wohnungsbau zunehmend Verwendung.  

 

Bauelemente

Montagewandkonstruktionen werden i.d.R. im Innenbereich ausgeführt. Die Plattenfugen werden verspachtelt, oft ebenso die Wandfläche. Der korrekten Ausführung von Anschlüssen und Verbindungen kommt große Bedeutung zu. 


Bauplatten 
Bei Montagewänden kommen Gipsplatten, Gipsfaserplatten, Zementplatten und Kalziumsilikatplatten zur Anwendung. 

 

Ständerwerk 
Als Unterkonstruktion von Trockenbauwänden werden Metallprofile oder Kanthölzer eingesetzt. Die Metallprofile sind bezüglich Trag- und Biegesteife optimiert. Metallprofile haben bei Brandschutzkonstruktionen einen großen Vorteil. Bei feuerbeständigen (F90) und teils auch bei hochfeuerhemmenden (F60) Konstruktionen können keine Unterkonstruktionen aus Holz vorgesehen werden.  

 

Dämmung 
Als Dämmstoff wird aufgrund der Flexibilität und der hervorragenden Brandschutzeigenschaften fast ausschließlich Mineralwolle verwendet. Die Dämmlage dient zur Schalldämmung und kann auch Brandschutzfunktionen erfüllen. Bei Außenwänden ist der Wärmeschutz ein zu berücksichtigender Faktor. Bestehen keine brandschutztechnischen Anforderungen, können aber auch Dämmmaterialien wie Schafwolle, Flachs oder Holzweichfaser eingesetzt werden.  


Brand- und Schallschutz

 

Schallschutzwände 
Montagewände bilden das Prinzip der biegeweichen Schalen.  Zudem behindert ine weiche, innenliegende Dämmlage aus Mineralwolle oder Holzweichfaser die Luftströmung im Wandhohlraum und dämpft auch dadurch die Luftschallübertragung. Anschlüsse zu anderen Bauteilen sind durch Dämmstreifen oder Gleitanschlüsse akustisch zu entkoppeln. 

Brandschutzwände 
Bei Brandschutzwänden werden Gips-Feuerschutzplatten (GKF nach DIN 18180) oder Plattentyp DF nach DIN EN 520 eingesetzt. Die Ständerkonstruktionen bestehen in der Regel aus Metallprofilen. Die meist vorhandene Dämmlage besteht aus Mineralwolle mit einem Schmelzpunkt von 1000 °C.  

Zuweilen werden in Brandschutzwände vliesarmierte Gipsplatten nach DIN 15283-1 eingebaut. 
Sonderfall Brandwände: sie müssen Anforderungen an die Stoßsicherheit genügen. Die Gipsplattenbeplankung wird daher beidseitig mit Stahlplatteneinlagen verstärkt. 

 


Nachweis Brandschutz

In DIN 4102-4 werden zahlreiche Konstruktionen und Bauteilausführungen beschrieben und brandschutztechnisch klassifiziert. Auch Ständerwandkonstruktionen mit Gipsplatten werden aufgeführt. Diese Konstruktionen benötigen keinen gesonderten zusätzlichen Nachweis mehr, sie gelten als ‚Normkonstruktionen‘. Auf dem Markt gibt es jedoch eine Vielzahl von Montagewandausführungen, welche von den Konstruktionen der DIN 4102-4 teils sehr deutlich abweichen. Diese Konstruktionen müssen daher über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) verfügen. 


Bauplatten aus Gips


Gipsplatten nach DIN EN 520

Gipsplatten werden aus Stuckgips, Zusatzstoffen und hochwertigem, vergautschtem Karton auf großen Bandanlagen gefertigt. Die Kartonkaschierung nimmt die Zugkräfte auf und verleiht der Gipsplatte Stabilität.  
Gipsplatten wurden früher als Gipskartonplatten bezeichnet und waren ausschließlich nach DIN 18180 genormt. Seit dem Jahr 2005 gilt für Gipsplatten auch die europäische Produktnorm DIN EN 520, welche europäische Bezeichnungen einführte. DIN 18180 ist als nationale Norm weiter gültig. 

Plattentypen

DIN EN 520 unterscheidet verschiedene Plattentypen, die nur ungenau den alten Plattenbezeichnungen von DIN 18180 entsprechen. Die alten, nationalen und weniger exakten Bezeichnungen werden weiterhin verwendet:
- GK oder GKB für Standardplatten 
- GKF für Feuerschutzplatten
- GKBI für imprägnierte Feuchtraumplatten
- GKFI für imprägnierte Feuerschutzplatten 
Feuchträume

Gipsplatten sind für Anwendungen in Räumen mit hoher Luftfeuchte oder Nässe nicht geeignet.
Jedoch können imprägnierte Gipsplatten sowie Gipsfaserplatten aufgrund ihrer Hydrophobierung im Sanitärbereich eingebaut werden. Zudem müssen die Ständerprofile eine entsprechende Korrosionsschutzklasse aufweisen.  


Gipsplatten für besondere Anwendungen 

Aus der Kombination verschiedener Plattentypen können gewissermaßen neue Eigenschaften oder Anwendungsgebiete entstehen. Darüber hinaus mögen Gipsplatten nach DIN EN 520 mit anderen Stoffen kombiniert bzw. kaschiert sein. Bleikaschierte Strahlenschutzplatten kommen im medizinischen Bereich zum Einsatz, beispielsweise in Kliniken oder Röntgenräumen. Strahlenschutzplatten ohne Bleikaschierung haben denselben Einsatzbereich.
Schallschutzplatten aus diversen Plattentypkombinationen werden bei Schallschutzwänden eingesetzt. 

Gipsplatten mit Vliesarmierung 

Vliesarmierte Gipsplatten bestehen aus einem Gipskern, der mit einem Vlies aus anorganischen und/oder organischen Fasern verstärkt ist. Auch der Gipskern kann mit Glasfasern verstärkt sein. Die so armierten Platten besitzen höhere Festigkeit und Biegesteifigkeit als die mit Karton kaschierten Platten nach DIN EN 520. Die besonders für Brandschutzzwecke geeigneten Platten entsprechen meist dem Typ GM-F. 

Gipsfaserplatten

Gipsfaserplatten sind nach DIN EN 15283-2 genormt und mit Papierfasern versetzt. Sie besitzen weder eine Kartonkaschierung noch sind sie mit Vlies ummantelt. Sie werden bevorzugt im Holzbau eingesetzt, da sie ähnlich wie Holzwerkstoffplatten bearbeitbar sind und über hohe Stabilität und guten Gefügezusammenhalt verfügen.



Andere Bauplatten

Zementbauplatten

Zementbauplatten kommen meist bei hoher Feuchtebelastung oder in Bereichen mit hoher Stoßbeanspruchung zum Einsatz. Außerdem eignen sie sich für Brandschutzzwecke.    
Zementplatten sind wasserbeständig, stoßfest und nicht brennbar. Die Oberfläche von Zementbauplatten eignet sich meist für Putz- und Spachtelauftrag, ebenso als Fliesenuntergrund und als Beschichtungsuntergrund.

 

Kalziumsilikatplatten

Kalziumsilikatplatten sind nicht brennbar, mit Zellulosefasern versetzt und besitzen einen hohen Porenanteil sowie gute Wärmedämmeigenschaften. Aufgrund der hohen Kapillarität eignen sie sich zur Feuchteregulierung im Sanierungsbereich, und aufgrund ihres hohen pH-Werts sind sie bei Schimmelbekämpfung und zur Schimmelvorbeugung einsetzbar. 

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Bitte beachten Sie: Der Inhalt eines Whitepaper Technik entspricht dem jeweiligen Stand des Veröffentlichungsdatums (siehe Titelseite).