WHITEPAPER TECHNIK | Dämmung Dach
Bei der Ausführung der Dämmung des Daches kommen meist Zwischensparrendämmungen und Aufsparrendämmungen zum Einsatz. Neben dem Wärmeschutz sind insbesondere der Tauwasserausfall sowie die Luftdichtheit zu beachten. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen. Wobei DIN 4108-3 zahlreiche Wand- und Dachkonstruktionen anführt, die bezüglich Tauwasser als nachweisfrei gelten. Dazu müssen bestimmte Schichtenfolgen und sd-Werte eingehalten werden.
Erfahren Sie mehr über den Inhalt:
Arten der Dämmung
Zwischensparrendämmung
Untersparrendämmung
Dämmung über den Sparren
Flachdachdämmung
Zusatzschichten
Planung der Dämmung
Grundlegende Anforderungen
Wärmeschutz
Tauwasser
Luftdichtheit
Ausführung
Dampfsperren
Anschlüsse
Dämmstoffe und Konstruktionen
Regelwerk
DIN 4108-3
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Arten der Dämmung
Bei der Beherrschung des Tauwasserausfalls durch diffusionsoffene Folien und bei den Dämmmaßnahmen sind Dächer auf der Höhe der Zeit. Die alte Zwischensparrendämmung wurde schon vor Jahren zur Vollsparrendämmung, welche gegenwärtig manchmal durch eine Aufsparrendämmung oder Untersparrendämmung ergänzt wird.
Zwischensparrendämmung
Platten oder Matten werden zwischen den Sparren fixiert (geklemmt), oder sie werden als Einblasdämmung eingebracht. Meistens wird der gesamte Sparrenquerschnitt zur Dämmung genutzt.
Untersparrendämmung
Eine Untersparrendämmung wird meist als zusätzliche Dämmschicht aufgebracht. Da die Schichtdicke i.d.R. gering ist, werden oft Dämmstoffe mit niedrigem Lambda-Wert verwendet.
Dämmung über den Sparren
Dämmungen über den Sparren (Aufsparrendämmungen oder Aufdachdämmungen) müssen formstabil sein. Bei Aufsparrendämmungen entstehen kaum Wärmebrücken.
Flachdachdämmung
Bei Kalt- und Warmdächern liegt die Dämmung unter der Abdichtung. Bei Umkehrdächern liegt die Dämmung auf der Abdichtung und muss wasserfest sein.
Zusatzschichten
Als Funktions- und Zusatzschichten insbesondere für das Steildach werden Dampfsperren, Luftdichtungen, Unterspannungen, Unterdeckungen und Unterdächer verwendet.
Planung der Dämmung
Grundlegende Anforderungen
Bei der Ausführung der Dämmung des Daches sind die Vorgaben der Wärmeschutznorm DIN 4108 und teils auch des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten. DIN 4108 ist in Teilen bauaufsichtlich eingeführt (Teile 2, 3, 4 und 10), weshalb die entsprechenden Nachweise zu erbringen sind.
Wärmeschutz
Mit 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.
DIN 4108 gibt in Teil 2 energetische Mindestanforderungen an den sommerlichen und den winterlichen Wärmeschutz von Gebäuden vor.
Tauwasser
Es ist der der Nachweis zu erbringen, dass die Konstruktion entweder tauwasserfrei ist oder entstehendes Tauwasser verdunsten kann (DIN 4108-3). Denn nur trockene Dämmungen erfüllen ihre Funktion. Eine diffusionshemmende Schicht (Dampfsperre) auf der Rauminnenseite der Dämmschicht ist meist erforderlich. Zudem kann bei einem nach außen diffusionsoffenen Dachaufbau restlicher Wasserdampf aus der Raumluft nach außen diffundieren.
- Die Nachweismethoden
Der Nachweis bezüglich Feuchteschutz nach DIN 4108-3 ist zu führen. Eine gegebenenfalls erforderliche Feuchteschutz-Berechnung ist bei klimatisierten Wohn- oder wohnähnlichen Nutzungen oder bei klimatisierten Gebäudetypen wie Schwimmbädern jedoch nicht anwendbar. Für sie wird eine hygrothermische Simulation maßgebend.
- Dreistufiges Nachweissystem nach DN 4108-3
Die Wahl einer nachweisfreien Konstruktion ist immer die beste Möglichkeit.
Falls die Konstruktion nicht nachweisfrei ist, ist der Tauwassernachweis mittels des Bilanzperiodenverfahrens (Glaser-Verfahren) zu erbringen. Erst wenn das Bilanzperiodenverfahren nicht anwendbar ist, muss eine hygrothermische Simulation durchgeführt werden.
- Nachweisfreie Konstruktionen
In DIN 4108-3 werden zahlreiche Wand- und Dachkonstruktionen aufgeführt, die bei Beachtung bestimmter Diffusionswerte in Bezug auf Tauwasseranfall unbedenklich sind. Die Bauteile müssen zudem über ausreichenden Wärmeschutz verfügen und luftdicht ausgeführt sein.
Für belüftete und nicht belüftete Dächer werden den außen- und raumseitigen Schichten bestimmte sd-Werte zugeordnet. Hält man sich an diese Schichtenfolge, muss kein rechnerischer Tauwassernachweis geführt werden.
Luftdichtheit
Luftdichtheit von Außenbauteilen
Die Luftdichtheitsschicht muss raumseitig der gedämmten Dachkonstruktion liegen. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Winddichtung, die an der Außenseite der Dämmebene liegt und das Einströmen von Außenluft verhindern soll. Die Luftdichtheitsschicht ist häufig identisch mit der Dampfsperre.
Ausführung
Dampfsperren
Dampfsperren (oder sogenannte Dampfbremsen) befinden sich an der Raum-Innenseite der Wärmedämmung. Wenn vorhanden, sind Dampfsperren i.d.R. identisch mit der Luftdichtheitsebene des Daches. Überlappungen und Anschlüsse von Dampfsperren müssen abgedichtet sein.
Nicht erforderlich sind Dampfsperren beispielsweise bei Umkehrdächern und bei in Bitumen verlegten Schaumglasdämmungen auf Flachdächern. Es gibt auch feuchtevariable Dampfsperren, deren Diffusionswiderstandszahl im Sommer geringer ist als im Winter, was die Konstruktion in dieser Jahreszeit auch nach innen hin austrocknen lässt.
Anschlüsse
Anschlüsse von Luftdichtheitsbahnen und Dampfsperren müssen dicht ausgeführt werden. Die Ausführung erfolgt meist mittels einer Kombination von Latten/Profilen mit vorkomprimierten Dichtbändern oder Klebemassen. Eine Abdichtung mit Klebemassen ohne Latten oder Profile kann zulässig sein, sofern geeignete Untergründe vorhanden sind.
Dämmstoffe und Konstruktionen
Bei der Wahl eines Dämmstoffs muss das zulässige Anwendungsgebiet für das Dämmstoffprodukt gemäß DIN 4108-10 berücksichtigt werden. Außerdem sind die Norm-Produkteigenschaften und die Einbausituation zu beachten.
Für Zwischensparrendämmungen kommen fast ausschließlich flexible Dämmstoffe zur Anwendung. Der Einbau erfolgt meist von innen. Fugen müssen mit Dämmwolle gefüllt werden.
Einblasdämmungen werden in Flockenform zwischen die Sparren geblasen, Die Sparrenebene muss dabei beidseitig geschalt oder beplankt sein. Es empfiehlt sich, Wärmebilder anzufertigen, um bei/nach Einbringung evtl. noch vorhandene Hohlräume sichtbar zu machen.
Bei Aufsparrendämmungen müssen die Vergrößerung des Gebäudevolumens und ggf. die Verringerung von Gebäudeabständen in die Planungsüberlegungen miteinbezogen werden. Was insbesondere auf den Sanierungsfall zutrifft, für den Aufsparrendämmungen sich besonders anbieten.
DIN 4108-3
Im Jahr 2018 wurde die überarbeitete Fassung der DIN 4108-3, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung, veröffentlicht.
Die Angaben zu den nachweisfreien Konstruktionen wurden dabei überarbeitet.
Anhang D zur Norm, welcher die hygrothermische Simulation beschreibt, die in Fällen zur Anwendung kommt, in denen das Glaser-Verfahren nicht greift, wurde stark erweitert und ist nun ein normativer Anhang. Innerhalb des Anhangs D wurden Randbedingungen festgelegt, in deren Rahmen die Simulationsverfahren sicher durchgeführt werden können.