WHITEPAPER TECHNIK | Brandschutz
Das umfangreiche WHITEPAPER TECHNIK | Brandschutz beleuchtet die vielfältigen Aspekte des Brandschutzes auf Grundlage der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Die MVV TB spielt eine zentrale Rolle in der Brandschutzplanung. Dabei wird ein umfassendes Brandschutzkonzept entwickelt, das vor allem den Personen-, Nachbar- und Umweltschutz berücksichtigt. Darüber hinaus werden auch weitere, private Schutzziele in die Planung einbezogen. Das Whitepaper wurde im August 2024 an die Änderungen der MVV TB, 2023 angepasst. Im Fokus der Änderungen stehen die Möglichkeiten und vorgabenrechtlichen Anforderungen des Holzbaus.
Erfahren Sie mehr über den Inhalt:
Technische Baubestimmungen
MBO
MVV TB
Schutzziele
Unterschiedliche Schutzziele
Brandschutzkonzept
Brandschutznachweis
Baustoffe und Bauteile
Feuerbeständig
Hochfeuerhemmend
Feuerhemmend
Klassifizierungen
Brandverhalten
Feuerwiderstandsklassen
Probleme im Brandschutz
Mehr über das Whitepaper Technik | Brandschutz
Das umfangreiche ORCA Whitepaper Brandschutz kann die vielfältigen Aspekte des Brandschutzes nur in übersichtlichen Umrissen und Tabellen zeigen. Brandschutzthemen der Technischen Gebäudeausrüstung, ebenso wie die entsprechenden Bauteile (Rauchmelder, Brandmelder, Wärmemelder, RWA-Anlagen, Rauchansaugsysteme, Rauchabzüge, Brandschutzmanschetten, Brandschutzbandagen, Rohrabschottungen) werden im Whitepaper nicht behandelt. Der Planer wird auf Hersteller dieser Bauteile verwiesen.
Technische Baubestimmungen
MBO
Die grundlegenden Brandschutzvorschriften, die deutschen Landesbauordnungen, basieren auf der Musterbauordnung (MBO) des Bundes. Die MBO ist aufgrund eines Urteils des EuGH im Jahr 2016 novelliert worden. Es ist Deutschland nun nicht mehr gestattet, zusätzliche Anforderungen an Bauprodukte zu stellen, die europäisch geregelt sind. Etwaige höhere Anforderungen beziehen sich jetzt daher nicht mehr auf Produkte, sondern auf Bauarten und Bauwerke.
In der novellierten MBO wird nicht mehr auf die Bauregellisten verwiesen, stattdessen werden in § 85a der MBO sogenannte Technische Baubestimmungen angeführt. Die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte wurden dazu in einem einzigen Dokument zusammengeführt, der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB, 2023). Die MVV TB ist für den Brandschutz von zentraler Bedeutung.
Schutzziele
Bei der Planung des Brandschutzes wird ein Brandschutzkonzept erstellt, in dem auch die allgemeinen Schutzziele Berücksichtigung erfahren müssen. Diese werden vom Gesetzgeber, von den Versicherungen und von den Gebäudenutzern aufgrund der jeweils spezifischen Interessenlage anders definiert. Das Schutzkonzept selber ist meist nur den Bauvorschriften gewidmet. Es empfiehlt sich jedoch, die anderen Schutzinteressen nicht außer Acht zu lassen.
Unterschiedliche Schutzziele
Während der Gesetzgeber insbesondere Personenschutz, Nachbarschutz und Umweltschutz im Auge hat, sind Versicherer und Nutzer auch an Sachschutz und dem Schutz betrieblicher Vorgänge interessiert. Schutzziele wie Produktionssicherheit und Arbeitsplatzsicherung, Sicherheit von Lagergut, Sicherheit von Daten und Elektronik und ebenso der Schutz von Baudenkmälern und Kunstwerken rücken in den Fokus. Dabei können sich diese Schutzziele durchaus widersprechen oder einander im Wege stehen.
Brandschutzkonzept
Baustoffe und Bauteile
Feuerbeständig
In den Landesbauordnungen werden Bauteile brandschutztechnisch unterschieden. Bei fb – feuerbeständig müssen tragende und aussteifende Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und raumabschließende Bauteile müssen eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nichtbrennbaren Baustoffen besitzen.
Hochfeuerhemmend
Die Kategorie hf – hochfeuerhemmend bedeutet meist, dass tragende und aussteifende Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Feuerhemmend
Die niedrigste Kategorie ist fh – feuerhemmend. Es können überall brennbare Baustoffe verwendet werden.
Klassifizierungen
Brandverhalten
Bei der Klassifizierung von Bauteilen nach der einschlägigen Normung wird wie in den Bauordnungen nicht nur der Feuerwiderstand, sondern auch das Brandverhalten der im Bauteil befindlichen Bauprodukte berücksichtigt. Die nationale Kennzeichnung des Brandverhaltens der verwendeten Bauprodukte erfolgt nach DIN 4102, MBO und MVV TB mit einem A, AB oder B. In den europäischen Bezeichnungen fehlen diese Kriterien jedoch. Um den Anforderungen der Bauaufsicht gerecht werden zu können, behilft man sich in diesem Fall mit Zusatzbezeichnungen, wie nb für nichtbrennbar.
Feuerwiderstandsklassen
Bei den Klassen hochfeuerhemmend und feuerbeständig müssen die wesentlichen Teile des Bauteils aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Es muss mindestens F60-AB oder F90-AB oder F120-AB erreicht werden. Nach MBO können aber hochfeuerhemmende Bauteile auch Konstruktionen sein, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen (z.B. Holz) bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffen besitzen. Das wird erreicht durch die zusätzliche Klassifizierung K260 (‚Kapselkriterium‘) nach DIN EN 13501-2.
Probleme im Brandschutz
Seit April des Jahres 2014, als das DIBt anordnete, bestehende bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) seien auf Rechtmäßigkeit zu prüfen, befindet sich der Brandschutz-Trockenbau in einer unsicheren Lage. Prüfzeugnisse und andere Verwendbarkeitsnachweise passen gerade im Trockenbau-Alltag nicht immer genau in die Bausituation. Daher wurden sie häufig für die jeweilige Situation ‚extrapoliert‘. Das betraf z.B. größere aktuelle Einbauhöhen oder zusätzliche Dämmstoffe, die im abP möglicherweise nicht vorgesehen waren. Es muss daher darum gehen, festzustellen, welche Abweichungen zulässig im Sinne des Prüfzeugnisses und des Brandschutzes sind, und welche das nicht mehr sind. Man unterscheidet dabei in wesentliche und unwesentliche Abweichungen. Die abweichende Konstruktion muss entweder bei der Planung oder bei der Ausführung vor Ort bewertet werden. Ist die Abweichung unwesentlich, gilt die Konstruktion im Sinne des Verwendbarkeitsnachweises als geprüft. Bei Unklarheiten in der Beurteilung werden Stellungnahmen von Gutachtern erforderlich. Hersteller von Trockenbausystemen bieten solche Gutachten für Abweichungen schon an. Ihrer Natur gemäß können diese Herstellergutachten aber nur allgemeine Fälle abdecken (z.B. höhere Dämmdicken als im Prüfzeugnis angeführt). Greifen diese Gutachten nicht und stellt der Befund schließlich eine wesentliche Abweichung fest, kann doch noch eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) nötig werden.